Informationen für Patienten/Klienten

"Nur wenn der richtige Patient die richtige Behandlung erfährt,
kann die medizinische Versorgung erfolgreich sein. 
Voraussetzung hierfür ist, dass jeder Patient zu jedem Zeitpunkt der Versorgung sicher identifiziert werden kann." [1]

In der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen ist die Testung von Körperflüssigkeiten auf Konsum von Missbrauchssubstanzen ein anerkanntes Werkzeug für die Beurteilung des Therapieverlaufs. Hierbei steht das Therapieziel der Erreichung und Erhaltung von Abstinenz[2] im Vordergrund. Es wird anerkannt, dass der Rückfall zum chronischen Krankheitsgeschehen abhängigkeitskranker Menschen gehört [ebd]. Das Spannungsfeld zwischen Abstinenzforderung und Rückfallannahme bedingt die Notwendigkeit, Proben hinsichtlich Originalität und Qualität zu untersuchen, um Manipulation des Probenmaterials bzw. die Einbringung von Fremdproben zu erkennen. Dies trifft besonders auf die häufig eingesetzte Matrix Urin zu, die sich trotz ihres hohen analytischen Wertes als manipulationsanfällig präsentiert und besondere Sorgfalt hinsichtlich der Zuordnung von Probengeber und Probe erfordert.

Neben der Sichtkontrolle hat sich das Verfahren der Urinmarkierung mittels inerter Polyethylenglykole (PEG) als Maßnahme zur eindeutigen Identifizierung des Probengebers etabliert[3]. Die Zuverlässigkeit der Methode ist wissenschaftlich belegt[4]. Allerdings erfordert auch das Verfahren der Urinmarkierung die Präsenz der Patientinnen und Patienten in der verabreichenden Einrichtung, da die Urinmarkierungssubstanz zu Identifizierungszwecken unter Aufsicht eingenommen wird.

Die in den Vereinbarungen im Suchtbereich[5] Idefinierten Anforderungen an Patient hinsichtlich Krankheitseinsicht, Therapiewilligkeit, Motivation sowie der verlässlichen Befolgung des vereinbarten Therapieplans werden unter dem Begriff Adhärenz zusammengefasst.

Das RUMA Digital-System (Pro) ist ein verifiziertes digitales Sicherheitssystem, das die eigenverantwortliche Mitwirkung von Patient innerhalb definierter therapeutischer Prozesse sicher, nachvollziehbar und nachträglich überprüfbar macht. Damit wird Adhärenz nicht ausschließlich vorausgesetzt oder dokumentiert, sondern durch einen verifizierbaren Prozess objektivierbar nachgewiesen.

Hierfür verbindet das System eine eindeutige Zuordnung, digitale Identitätsverifikation, gesicherte Prozessdurchführung und unabhängige Verifizierunginnerhalb einer durchgängigen Sicherheitsarchitektur. Jeder Verifizierungsvorgang ist individuell zugeordnet, einmalig und gegen Wiederverwendung oder unzulässige Mehrfachnutzung abgesichert.

Sicherheitsrelevante Informationen werden geschützt hinterlegt und innerhalb des RUMA Digital-Systems (Pro) zur Verifizierung der jeweiligen Zuordnung und Prozessintegrität verwendet. Nicht autorisierte, nicht im System hinterlegte oder bereits abgeschlossene Verifizierungsvorgänge können nicht erneut für einen gültigen Nachweis verwendet werden.

Damit schafft RUMA eine digitale Vertrauens- und Verifikationsebene zwischen Patient, medizinischen Leistungserbringern und weiteren autorisierten Beteiligten. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer, überprüfbarer und dokumentierter Adhärenznachweis innerhalb eines verifizierten Sicherheitssystems.

[1] Handlungsempfehlung - Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung, Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Stand 18.07.2013

[2] Vereinbarungen im Suchtbereich, Gemeinsames Rahmenkonzept der deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung, 2. Auflage 8/2013

[3] Leitfaden für Ärzte zur substitutionsgestützen Behandlung Opiatabhängiger, Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS), 4. vollständig überarbeitete Auflage, 19.12.2018

[4] Baum K, Schüler-Springorum M, Huppertz B; Process Reliability and Psychological Stress in Urine Sample Collection for Drug Testing: A Pilot Study; J Appl Life Sci Int. 2018; 19(1): 1-12

[5] Vereinbarungen im Suchtbereich, Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation (Entwöhnung) bei Abhängigkeitserkrankungen, 2. Auflage 8/2013.